In Italien ist der Berufsausbildungsvertrag ein verlängerbarer Vertrag, der in einem nationalen Gesetz („Testo Unico apprendistato", 2011) geregelt ist und von den Sozialpartnern umgesetzt wird. Das ist ein wichtiges Grundprinzip, um jungen Menschen den Übergang von der Schule in den Beruf zu erleichtern. Die Laufzeit des Vertrags beträgt mindestens sechs Monate und höchstens drei Jahre (fünf Jahre im Handwerk) und sieht die Teilnahme des Auszubildenden an allen Ausbildungskursen vor, in denen er die fachspezifischen Fertigkeiten erwerben kann, die er bei seiner Arbeit benötigt.
Es gibt drei Arten von Ausbildungensverträgen: 1) der Ausbildungsvertrag zum Erwerb einer Qualifikation und eines Berufsabschusses, der sich an junge Arbeitnehmer zwischen 15 und 25 Jahren richtet, 2) der Ausbildungsvertrag im Rahmen einer praktischen Ausbildung und 3) der Ausbildungsvertrag für höhere Bildung, der sich an junge Arbeitnehmer zwischen 18 und 29 Jahren richtet.
In allen Sektoren der Bauwirtschaft (Hochbau, Holz und Möbel, Zement, Kalk und Gips, Stein und Tiefbau, Ziegel- und Zementerzeugnisse) haben die italienischen Sozialpartner die nationalen Tarifverträge zur Regelung der Berufsausbildung unterzeichnet. In diesen Vereinbarungen sind einige besondere Aspekte des Ausbildungsvertrags geregelt: die Ausbildungsberufe, die Vertragslaufzeit, Zeitdauer und Inhalt der Berufsausbildung und die Ausbildungsquote, die am Ende der Ausbildungszeit bekannt gegeben wird.
In den von den Sozialpartnern unterzeichneten nationalen Vereinbarungen sind auch die wichtigsten Profilmerkmale des Tutors, der dem jungen Beschäftigten bei der Arbeit zur Seite steht und seine Ausbildung überwacht, definiert. Außerdem wurde in den Vereinbarungen festgelegt, dass die „Scuole edili", die Baufachschulen, als bilaterale Institution der Sozialpartner die Kurse für die Auszubildenden entwickeln, durchführen und kontrollieren.